Anmeldebedingungen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen für Tagesseminare und Zertifikatslehrgänge, für die sich Teilnehmende bei der Ruhr Campus Academy (RCA) gGmbH anmelden

1. Die Ruhr Campus Academy (RCA) gGmbH (im Weiteren „RCA“) bietet wissenschaftliche Weiterbildungen und Seminare in Kooperation mit der Universität Duisburg-Essen sowie alleine an. Bei Kooperationen mit der Universität erfolgen Anmeldung und Rechnungsstellung über die RCA im Auftrag der Universität Duisburg-Essen. Teilnehmergebühren sind an die Universität Duisburg-Essen zu entrichten. Die RCA gibt Daten von Teilnehmenden an die Universität Duisburg-Essen weiter, sofern dies nötig ist für die Zahlungsabwicklung, um Prüfungen durchzuführen oder um Zeugnisse und Zertifikate auszustellen.

2. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Teilzahlungen können gesondert vereinbart werden. Zahlungen erfolgen i.d.R. auf ein Konto der Universität Duisburg-Essen.

3. Bei schriftlichen Stornierungen bis 4 Wochen vor Beginn einer Veranstaltungsreihe erhebt die RCA eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 €, die restlichen Gebühren werden erstattet. Bei späterer Stornierung erfolgt keine Erstattung. Dies gilt auch dann, wenn Teilnehmende nicht zu der Weiterbildung erscheinen bzw. sich bei Onlineseminaren nicht einloggen und keine Lehrmaterialien herunterladen. Im Falle eines Widerrufs innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist erhebt die RCA keine Verwaltungsgebühr.

4. Die gesetzliche Widerrufsfrist bleibt unberührt und gilt uneingeschränkt (siehe unten: "Widerrufsbelehrung").

5. Durch die gezahlten Gebühren erwerben Teilnehmende das Recht, an der Weiterbildung / dem Seminar teilnehmen zu dürfen. Sofern es vorgesehen ist und angekündigt wurde, erwerben sie das Recht zum Erhalt von Seminarunterlagen. Sofern es vorgesehen ist und angekündigt wurde und die entsprechenden Prüfungsleistungen erbracht wurden, erwerben sie weiterhin das Recht auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder eines Universitätszertifikates. Sonstige Leistungen wie z.B. zusätzliche Lehrmittel und Verpflegung sind in den Leistungen der RCA nicht enthalten, sofern dies nicht explizit bei einzelnen Veranstaltungen angekündigt wurde.

6. Sofern die Weiterbildung / das Seminar aus wichtigem Grund (z.B. Dozenten fallen aus, Seminarorte können nicht genutzt werden) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so können die RCA oder bei Kooperationen auch die Universität Duisburg-Essen den Vertrag mit den Teilnehmenden stornieren. In diesem Falle werden bereits bezahlte Gebühren den Teilnehmenden vollständig erstattet. Weiter Ansprüche seitens der Teilnehmenden bestehen nicht.

7. Wird die für die Weiterbildung / das Seminar festgelegte Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht, so kann die RCA die entsprechende Weiterbildung / das entsprechende Seminar aus betrieblichen Gründen stornieren. Die RCA sagt die Weiterbildung / das Seminar mindestens 10 Tage vor dem geplanten Beginn ab. In diesem Falle werden bereits bezahlte Gebühren den Teilnehmenden vollständig erstattet. Weiter Ansprüche seitens der Teilnehmenden bestehen nicht.

8. Bei in sonstiger Weise verursachten Schäden haften die Veranstalter der Weiterbildungen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch ihre Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Veranstalter der Weiterbildungen und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

9. Anreise sowie ggf. Übernachtung sind nicht Bestandteil der Seminare. Hinweise auf Hotels, Pensionen oder Privatquartiere sind lediglich unverbindliche Empfehlungen.

10. Die angebotenen Veranstaltungen sollen den aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung behandeln. Die Lehrveranstaltungen werden regelmäßig evaluiert. Die RCA übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Unterrichtsinhalte sowie der zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien.

11. Die zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien und Unterlagen dürfen nur im Rahmen des Kurses genutzt werden. Eine Weitergabe der Unterlagen oder von Teilen davon zu welchen Zwecken auch immer, darf ohne vorherige Genehmigung der Rechteinhaber nicht erfolgen.

12. Bei Onlinekursen und E-Learning dürfen die Zugangsdaten zum Lernmanagementsystem bzw. zur Online-Lernplattform nicht an Dritte weitergegeben werden. Technische Probleme auf Seiten der Teilenehmenden (keine Internetverbindung, keine Computernutzung möglich, defekte Endgeräte usw.) stellen keinen Mangel der Lehrveranstaltung dar und gehen nicht zu Lasten der RCA.

13. Die besonderen Belange behinderter Studierender und Teilnehmender zur Wahrnehmung ihrer Chancengleichheit sind zu berücksichtigen. Macht die oder der Studierende / Teilnehmende durch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses glaubhaft, dass sie oder er wegen länger andauernder oder ständiger Behinderung nicht in der Lage ist, an einer Prüfung in der vorgesehenen Form oder in dem vorgesehenen Umfang teilzunehmen, gestattet die Studienleitung der oder dem Studierenden / Teilnehmenden auf Antrag, gleichwertige Leistungen in einer anderen Form zu erbringen

14. Der Ersatz eines vorgesehenen und angekündigten Dozenten sowie die Änderung angekündigter Inhalte stellen keinen Mangel des Seminars dar und berechtigt somit nicht zur Kündigung des Vertrages oder zur Minderung der Teilnahmegebühr.

15. Mängel von Weiterbildungsprogrammen sind der RCA binnen 7 Tagen anzuzeigen, damit kurzfristig Abhilfe geschaffen werden kann.

16. Gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt, dass der Gerichtsstand Essen ist.

17. Salvatorische Klausel: Ist eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der Klausel/Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Ruhr Campus Academy gGmbH
Edmund-Körner-Platz 2
45127 Essen

Telefon:  +49 (201) 183-7340
Telefax:  +49 (201) 183-7392
Email:  juergen.scholz (at) rca.uni-due.de 

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Ihre Ruhr Campus Academy gGmbH